Sonntag, März 20, 2011

Der Papst vor dem Bundestag

Wenn ich beim Ausparken mit meiner Stoßstange die meines Hinterparkers touchiere und wegfahre, ist das ein strafrechtlich relevanter Tatbestand. Das kann ich nicht nachvollziehen.

Wenn ich einem Verkehrsverunfallten nicht helfe, werde ich wegen unterlassener Hilfeleistung strafrechtlich verfolgt. Die Berechtigung kann ich nachvollziehen.

Wenn der Papst im Wissen um die tödlichen Folgen Millionen gläubiger und unwissender Menschen in AIDS-verseuchten Regionen die Verwendung von Kondomen untersagt, dann ist das ein Verbrechen an der Menschheit, für das jeder zu Recht Höchststrafe erhielte, der sich dabei nicht auf eine Religion und göttliche Berechtigung - was ist das für ein Gott, der sich dafür hergibt? - stützen kann.

Und niemand schreitet ein!

Es kann doch nicht wahr sein, dass der "oberste Priester der Nächstenliebe" im Wissen um das dadurch ausgelöste unendliche Leid bei den Betroffenen und deren Kindern die Verwendung von Kondomen im Namen seines Gottes verbietet! Und der katholische Teil der Menschheit findet das in Ordnung?

Die Gläubigen verspüren offensichtlich die darin zu Tage tretende Boshaftigkeit nicht, protestieren nicht gegen die unmenschliche Gemeinheit, wenn ihr oberster Priester sehenden Auges Mitmenschen in ihr Unglück schickt. Das ist das Ergebnis 2000 Jahre erfolgreich praktizierter Hirnwäsche durch die katholische Kirche.

Welche Anmaßung im Namen Gottes!

Man sollte den Mann nicht vor dem Bundestag sprechen lassen - wieso überhaupt und warum nicht auch den oberste Mullah von Theheran? - sondern beim Betreten Deutschen Bodens sofort verhaften und anklagen.

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