Bayerische Datenschützer haben einem Fürther Juwelier untersagt, ein Überwachungsvideo von einem Überfall auf seinen Laden auf seine Facebook-Seite zu stellen.
Begründung:
Die Behörde mit Sitz in Ansbach sieht darin "einen Akt der Selbstjustiz. Die in einem Rechtsstaat grundsätzlich nicht zulässig ist." Schließlich hätten auch Straftäter einen Anspruch auf informationelle Selbstbestimmung.
Und weiter: Solche Bilder oder Videoaufnahmen dürften daher nicht ohne Zustimmung der Täter ins Internet gestellt werden.
Ich warte darauf, dass demnächst ein Mörder frei gelassen werden muss, weil er erfolgreich mit dem Argument gegen den Staat geklagt hat, sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung sei durch die von ihm nicht genehmigte Veröffentlichung seines Fotos im Rahmen der Fandung verletzt worden.
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